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Saarland

Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen

LandSaarlandZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Saarland
Bundesland
Saarland
Instrument
Zuschuss
Branchen
Bildung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sikb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als großes Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Saarland unterstützt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten Ihres großen Unternehmens.

Sie bekommen die Förderung für

Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen,

externe Qualifizierungsvorhaben sowie

(duale) Weiterbildungsstudiengänge

in Präsenz- und Onlineformaten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personalkosten für Ausbilderinnen und Ausbilder.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 2 Millionen je Projekt.

Der Förderbetrag Ihres Vorhabens muss mehr als EUR 10.000 betragen.

Ihren Antrag stellen Sie normalerweise mindestens 20 Arbeitstage vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind große Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU nicht erfüllen.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Mit Ihrem Vorhaben sichern Sie Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen. Sollten Sie ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weniger als 80 Prozent der fortgebildeten Mitarbeitenden beschäftigen, müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen.
  • Die geförderten Projekte sollen Ihren Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen entsprechen und die der Sicherung der Beschäftigung und/oder der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
  • Die eingesetzten Trainerinnen und Trainer, Dozentinnen und Dozenten und das sonstige Lehrpersonal müssen über adäquate Qualifikationen verfügen. Dies müssen Sie bei der Antragstellung in geeigneter Form nachweisen. Nicht gefördert werden
  • allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen im Unternehmen dienen,
  • Qualifizierungsmaßnahmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen,
  • Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind
  • Unternehmen bestimmter Branchen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien sowie
  • Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien zur Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen im Saarland

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr erlässt auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) in der jeweils geltenden Fassung die nachfolgenden Richtlinien.

Das Saarland gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO zur Sicherung des Fachkräftebedarfs Zuwendungen für Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte großer Unternehmen im Saarland. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens.

2. Gegenstand der Förderung

Nach …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.