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Sachsen

Richtlinie Berufliche Bildung – Verbundausbildung

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Bildung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie die Ausbildung in Ihrem Betrieb im Verbund mit anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen durchführen, um das gesamte Spektrum der Berufsausbildung abzudecken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund. Mit Verbundausbildung ist gemeint, dass Bestandteile der jeweiligen Ausbildungsordnung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zu Ihren eigenen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung beträgt EUR 150,00 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.1. des Jahres nach Beginn der Ausbildung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Die nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – LfULG) prüft Ihre Angaben zu den Berufsausbildungsverhältnissen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit bis zu 500 beschäftigten Personen und mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Ausbildungsstätte muss ihren Sitz oder eine Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.
  • Die Ausbildung muss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen sein.
  • Eine Verbundwoche (Teilnehmerwoche) besteht aus 5 Tagen beim Verbundpartner.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung)

[Vom 28. Februar 2022

zuletzt geändert am 19. Oktober 2023]

Teil A

Allgemeine Regelungen

I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1. Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zur Sicherung der notwendigen sächsischen Fachkräfte, die mehrheitlich über berufliche Bildungswege (duale Berufsausbildung und berufliche Höherqualifizierung) qualifiziert sind mit dem Ziel, die sächsischen Fördermaßnahmen der beruflichen Bildung nachhaltig und da …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.