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Sachsen

Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 – FRL Akzeleratoren

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als sogenannter Akzelerator Start-ups in der Frühphase intensiv betreuen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie als wirtschaftlich tragfähiger Akzelerator, Start-ups in der Frühphase intensiv betreuen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Sie erhalten die Förderung für den Aus- und Aufbau von strukturierten und individuellen Unterstützungsangeboten, um Start-ups zu einer schnelleren Entwicklung und Marktreife zu verhelfen. Start-ups werden durch Auswahlverfahren in Start-up-Klassen aufgenommen, die das Leistungsangebot des Akzelerators für einen begrenzten Zeitraum von 3 bis 12 Monaten nutzen. Typische Leistungen sind unter anderem strukturierte Coachings, Mentoring, Vernetzung mit Investoren und mit Unternehmen der Zielbranchen.

Die Förderung ist in folgende 3 Module gegliedert:Modul 1: Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren,

Modul 2: Ausbau bestehender Akzeleratoren oder Ausbau von Unterstützungseinrichtungen für Startups (zum Beispiel Co-Working Spaces, Hubs) zu einem Akzelerator (Anträge können derzeit nicht gestellt werden),

Modul 3: Anlauffinanzierung für Start-ups, die in das Programm eines Akzelerators aufgenommen sind, der nach dieser Förderrichtlinie gefördert wird (Anträge können derzeit nicht gestellt werden).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

In den Modulen 1 und 2 erhalten Sie 50 Prozent und in Modul 3 90 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben. Zusätzlich können Sie in Modul 2 indirekte Kosten in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben bekommen.

In Modul 1 können Sie EUR 900.000 als neuer Akzelerator erhalten.

In Modul 2 können Sie EUR 600.000 als bestehender Akzelerator erhalten.

In Modul 3 können Sie EUR 30.000 als Start-up erhalten.

Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Im Modul 1 ist ein wettbewerbliches Auswahlverfahren vorgeschaltet. Entsprechende Projektaufrufe werden im Internet veröffentlicht.

Für Modul 2 oder Modul 3 können laufend Anträge eingereicht werden.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) als Betreiber von Akzeleratoren, in Modul 1 mit mehrheitlich privaten Gesellschafterinnen und Gesellschaftern oder Anteilseignerinnen und Anteilseignern,
  • Start-ups bis zu 3 Jahren nach der Gründung, die von einem nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerator betreut werden (Modul 3). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Als Akzelerator müssen Sie im Freistaat Sachsen tätig sein.

  • Modul 1:
  • Im wettbewerblichen Verfahren müssen Sie ein aussagekräftiges, verbindliches Konzept für den Aufbau und Betrieb eines Akzelerators vorlegen.
  • Ihr thematischer Schwerpunkt muss auf Technologien, Querschnittstechnologien, Branchen oder Geschäftsmodellen liegen, die von bereits im Freistaat Sachsen etablierten Akzeleratoren nicht oder nicht vorrangig adressiert werden.
  • Ihre Spezialisierung muss Bezug zum Forschungs- und Wirtschaftsumfeld am jeweiligen Standort haben und der Standort muss geeignet sein, um eine ausreichende Zahl an Start-ups im jeweiligen Spezialisierungsfeld zu akquirieren.
  • Modul 2:
  • Ihr Projekt soll dazu beitragen, das Leistungs- und/oder Netzwerkangebot als Akzelerator auszubauen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu verbessern.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss gesichert sein.
  • Ihre geplante Maßnahme muss klar vom laufenden Betrieb und anderen Maßnahmen abgegrenzt sein.
  • Ihre Einrichtung muss seit mindestens 12 Monaten vor Antragstellung operativ tätig sein.
  • Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Sie mindestens 5 Start-ups betreut haben.
  • Modul 3:
  • Das Start-up muss gegründet sein und seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.
  • Als Start-up, das die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Tätigkeiten eines Akzelerators nutzt, müssen Sie funktionell und rechtlich unabhängig vom Betreiber beziehungsweise von der Betreiberin des Akzelerators sein.
  • Sie müssen eine gemeinsame Förderempfehlung des Betreibers beziehungsweise der Betreiberin des Akzelerators und eines Coaches/Mentors vorlegen.
  • Als Start-up müssen Sie mit technologieorientiertem oder wissensbasiertem Geschäftsmodell über ein Alleinstellungsmerkmal durch Technologieintensität und Neuigkeit verfügen.
  • Als Start-up haben Sie ein hohes Wachstumspotenzial und adressieren einen großen/spezifischen Markt oder verfügen bei einem wirkungsorientierten Ansatz (Impact-Gründungen) über ein Alleinstellungsmerkmal durch ein innovatives ökologisches oder soziales Geschäftsmodell. Sie müssen den Nachhaltigkeitsansatz erfüllen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Akzeleratoren im Freistaat Sachsen mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung 2021–2027 (Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 – FRL Akzeleratoren)

Vom 3. Mai 2023

[geändert am 24. Januar 2024]

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zweck der Zuwendung ist es, wirtschaftlich tragfähige Akzeleratoren auf- und auszubauen, die Startups in der Frühphase intensiv betreuen. Als Startup wird für den Zweck dieser Richtlinie eine Personen- oder Kapitalgesellschaft mit innovativem Geschäftsmodell in den ersten drei Jahren nach der Gründung verstanden. Die Förderung soll dazu beitragen, die Startbedingungen innovativer Unternehmensgründungen im Freistaat Sac …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.