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Sachsen-Anhalt

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt in einem benachteiligten Gebiet ein landwirtschaftliches Unternehmen führen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt zahlt Ihnen als Landwirtin oder Landwirt einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie in benachteiligten Gebieten wirtschaften.

Sie erhalten die Förderung in Gebieten in Sachsen-Anhalt bis zur Ertragsmesszahl 37.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

EUR 45,00 je Hektar bei einer Ertragsmesszahl unter 33 und

EUR 25,00 je Hektar bei einer Ertragsmesszahl von 33 bis 37.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 15.5. eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Flächen in benachteiligten Gebieten, für die Sie eine Ausgleichszulage erhalten, landwirtschaftlich bewirtschaften.
  • Sie müssen die einschlägigen Cross-Compliance -Vorschriften erfüllen. Für Flächen, die stillgelegt sind, aus der Erzeugung genommen wurden oder die aus sonstigen Gründen nicht produktiv genutzt werden, erhalten Sie keine Förderung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung einer Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (Richtlinie Ausgleichszulage)

RdErl. des MULE vom 1. September 2021 – 64-60129/7.4-AGZ

Bezug: RdErl. des MLU vom 2. April 2015 (MBl. LSA S. 841)

1. Rechtsgrundlagen, Zuwendungszweck

1.1 Rechtsgrundlagen

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt eine Ausgleichszulage nach Maßgabe dieser Richtlinie und

a) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2021 (GVBl. LSA S. 286), in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBl. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 21. Dezember 2017, MBl. LS …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0712PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.