Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft
LandSachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen-Anhalt
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Instrument
- k. A.
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sachsen-anhalt.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie ein konkretes unternehmerisches Vorhaben planen, kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.
Zur Finanzierung konkreter Vorhaben wie
bauliche und maschinelle Investitionen,
Innovationen,
Ablösung eines ausscheidenden Gesellschafters,
Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen sowie
Existenzgründungen
stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) Fördermittel in Form von stillen Beteiligungen zur Verfügung.
Die Beteiligung soll Ihr wirtschaftliches Eigenkapital nicht übersteigen. Die Höhe der Beteiligung beträgt normalerweise bis zu EUR 1 Million, in Einzelfällen bis EUR 2,5 Millionen.
Die Laufzeit beträgt normalerweise 10 Jahre, maximal sind 12,5 Jahre möglich.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft bietet neben dem klassischen MBG-Beteiligungsprogramm die folgenden Programme für bestimmte Zielgruppen an: MBG Gründung, MBG Wachstum, MBG Nachfolge und MBG Direkt.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Existenzgründerinnen/Existenzgründer sowie
- Angehörige freier Berufe. Eine Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss von seiner Ertragskraft und der Qualität Ihrer Unternehmensführung her langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
- Die Beteiligung darf nicht nur der Konsolidierung der Finanzverhältnisse oder der Sanierung des Unternehmens dienen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungen
vom 1. Januar 2014
I. Allgemeines
1. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Magdeburg, (im Folgenden MBG genannt), kann Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Handels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes, des Gartenbaues (sofern nicht landwirtschaftliche Urproduktion), der übrigen Gewerbezweige sowie an Angehörige freier Berufe in Sachsen-Anhalt übernehmen.
2. Die MBG beteiligt sich als typisch stiller Gesellschafter an dem Unternehmen.
3. Die Beteiligung soll nicht höher sein als das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital und in der Regel den Betrag von EUR 1,0 Mio. – in Einzelfällen bis zu EUR 2,5 Mio. – je Beteiligungsnehmer/-in …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/beteiligungen-der-mittelstaendischen-beteiligung.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.desecondary · Fördergeber-Portal: IB Sachsen-Anhalt