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Sachsen-Anhalt

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

LandSachsen-AnhaltBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und einen kleineren Kreditbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaftsbank übernimmt dabei die Erstprüfung Ihres Vorhabens.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung von

Existenzgründungen,

Nachfolge,

tätigen Beteiligungen,

Investitionen,

Betriebsmittel,

Avalen,

Warenlagern,

Betriebsimmobilien,

Contracting.

Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Die Höhe der Bürgschaft kann bis zu EUR 400.000 je Unternehmen betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
  • bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie können Ihren Antrag bei fehlender oder nicht ausreichender bankmäßiger Besicherung stellen.
  • Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB)

Einheitliche ABB der deutschen Bürgschaftsbanken

(Stand 1. Oktober 2023)

ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. Zweckbestimmung

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).

(2) Bei den von der Bürgschaftsbank übernommenen Bürgschaften handelt es sich um Ausfall- …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0892PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.