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Sachsen-Anhalt

Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum aus dem Fonds für den gerechten Übergang …

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Zuschuss
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie im mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt Co-Working-Spaces errichten und ausstatten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Fonds für den gerechten Übergang (Just Transition Fonds – JTF) bei Maßnahmen der digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers in Sachsen-Anhalt.

Sie erhalten die Förderung in 2 Förderbereichen:Infrastruktur: Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces als Einzel- oder Verbundvorhaben sowie

digitale Konnektivität: Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working-Spaces sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working-Spaces.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres, letztmalig zum 31.3.2027, an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3.2027 ein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Digitaledaseinsvorsorgeerlass)

Erl. des MID vom 18. Juli 2023 – CDO-46813

[geändert durch Erl. des MID vom 17. Januar 2024 – CDO-46813]

Teil 1

Allgemeines

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage

a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres- und Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften fü …

Noch nicht kuratiert

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  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0449PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.