[{"data":1,"prerenderedAt":126},["ShallowReactive",2],{"programm:sachsen-anhalt-ego-inkubator":3},{"abschnitte":4,"antragsstatus":70,"antragsstatus_hinweis":48,"antragsstatus_quelle":48,"antragsstatus_stand":48,"content_stand_crawl":71,"crawl_sources":72,"data_stand":81,"dok_nr":82,"faktenbox":83,"faktenbox_hinweis":104,"frist":105,"funder":89,"instrument":94,"keywords":108,"last_verified":48,"level":86,"programmfamilie":48,"quelle":110,"quellen_liste":111,"sectors":114,"slug":115,"source_urls":116,"state":89,"status":117,"stichwoerter":118,"titel":125},[5,24,44,50,53],{"bloecke":6,"ueberschrift":20,"unkuratiert":21,"zone":22,"zone_hinweis":23},[7,10,12,14,16,18],{"text":8,"typ":9},"Wenn Sie als Hochschule die Einrichtung von Inkubatoren oder die ergänzende Einrichtung bestehender Inkubatoren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.","absatz",{"text":11,"typ":9},"Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Einrichtung von Inkubatoren und bei der ergänzenden Einrichtung bestehender Inkubatoren.",{"text":13,"typ":9},"Sie erhalten die Förderung beispielsweise für die gründungsbezogene Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot-\u002FVersuchsanlagen sowie technischen Service.",{"text":15,"typ":9},"Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.",{"text":17,"typ":9},"Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch mindestens EUR 200.000 und maximal EUR 800.000.",{"text":19,"typ":9},"Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.","Zweck",false,"INHALT:CRAWL","Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18",{"bloecke":25,"ueberschrift":43,"unkuratiert":21,"zone":22,"zone_hinweis":23},[26,28,30,32],{"text":27,"typ":9},"Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.",{"text":29,"typ":9},"Zielgruppe für die Nutzung der Inkubatoren sind Studierende an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes.",{"text":31,"typ":9},"Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:",{"punkte":33,"typ":42},[34,35,36,37,38,39,40,41],"Sie müssen die Einrichtung beziehungsweise ergänzende Einrichtung der Inkubatoren unter Beteiligung Ihrer Hochschulgründernetzwerke oder Existenzgründungsbeauftragten im Hinblick auf die Transfer-, Lehr- und Forschungsschwerpunkte der Fachbereiche begründen.","Die Einrichtung und Nutzung der Inkubatoren muss eindeutig von gegebenenfalls bereits bestehenden anderen gründungsbezogenen Aktivitäten Ihrer Hochschule abgegrenzt sein; Sie erhalten die Förderung nur für Maßnahmen und Aktivitäten, die neben Ihrem bereits vorhandenen Lehrangebot im Rahmen des staatlichen Bildungsauftrags durchgeführt werden.","Die Inkubatoren müssen den Teilnehmenden kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.","Sie müssen mit den Teilnehmenden Nutzungsvereinbarungen abschließen.","Während der Laufzeit des Vorhabens müssen Sie die fachbezogene Betreuung durch die Hochschule gewährleisten.","Sie müssen eine Begleitung der Teilnehmenden durch Ihre Hochschulgründernetzwerke oder die Existenzgründungsbeauftragten sicherstellen und dokumentieren.","Sie müssen die Zweckbindungsfrist für Wirtschaftsgüter von 5 Jahren nach deren Anschaffung beachten.","Die Laufzeit der Vorhaben beträgt maximal 36 Monate.","liste","Voraussetzungen",{"bloecke":45,"ueberschrift":46,"unkuratiert":47,"zone":48,"zone_hinweis":49},[],"Förderhöhe \u002F Konditionen",true,null,"",{"bloecke":51,"ueberschrift":52,"unkuratiert":47,"zone":48,"zone_hinweis":49},[],"Antragsweg",{"bloecke":54,"ueberschrift":69,"unkuratiert":21,"zone":22,"zone_hinweis":23},[55,57,59,61,63,65,67],{"text":56,"typ":9},"Richtlinie",{"text":58,"typ":9},"Fördergrundsätze zur Förderung von Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – „ego.-Inkubator“ –",{"text":60,"typ":9},"MWL vom 26. September 2023 – 21-32323\u002FEFRE –",{"text":62,"typ":9},"1. Rechtsgrundlagen, Geltungsbereich",{"text":64,"typ":9},"1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage",{"text":66,"typ":9},"der Verordnung (EU) 2021\u002F1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds in der jeweils gültigen Fassung (ABl. L 231 vom 30. Juni 2021, S. 60), sowie der hierzu von der EU-Kommission verabschiedeten Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung,",{"text":68,"typ":9},"der Verordnung (EU) 2021\u002F1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 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