Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)
LandSachsen-AnhaltZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen-Anhalt
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sachsen-anhalt.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer individuelle Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen oder eine innovative Unternehmensgründung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei individuellen Qualifizierungsmaßnahmen und bei der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes bei innovativen oder technologie- und wissensbasierten Unternehmensgründungen oder der Übernahme eines Unternehmens.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für Coachingleistungen für wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen im Rahmen der Vorbereitung einer Gründung. Außerdem können Sie ein personenbezogenes Gründerstipendium bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:Die Höhe des Zuschusses für Coachingleistungen beträgt pauschal EUR 540,00 pro Tag (bei 8 Stunden Coaching pro Tag). Es sind bis zu 10 Tage zu je 8 Stunden Coaching förderfähig.
Die Höhe des Gründerstipendiums beträgt EUR 2.000 je Monat für maximal 18 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten vor und bis maximal 18 Monate nach der Gründung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine wirtschaftlich selbstständige, hauptberufliche Unternehmensgründung in Sachsen-Anhalt vornehmen oder die Unternehmensnachfolge in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt antreten wollen, sowie bei Beantragung eines Gründerstipendiums auch kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre angestrebte Unternehmensgründung soll nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen und Ihre fachliche und persönliche Eignung sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Unternehmensgründung oder -nachfolge müssen durch einen Businessplan nachgewiesen und durch eine fachkundige Stelle befürwortet werden.
- Die Gründung Ihres Unternehmens muss spätestens 12 Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt erfolgen.
- Coachingleistungen müssen durch Beraterinnen oder Berater durchgeführt werden, die ihre spezifische fachliche Eignung nachgewiesen haben. Thema müssen wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen sowie die Optimierung der Finanzierungssituation des Vorhabens sein.
- Sie müssen den Coachingvertrag vor der Gründung oder der Übernahme des Unternehmens abgeschlossen haben und die Tagewerke normalerweise innerhalb eines halben Jahres in Anspruch nehmen.
- Für die Gewährung eines Gründerstipendiums gilt:
- Sie müssen einen Businessplan vorlegen, der durch eine fachkundige Stelle unter Beurteilung des Innovationsgrads befürwortet wurde.
- Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind vor allem Hochschulabsolventinnen und -absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen, die eine innovative oder technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründung vornehmen, sowie kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen von Teamgründungen können höchstens 3 Einzelpersonen gefördert werden. Nicht gefördert werden
- Unternehmensgründerinnen und -gründer, die sich im Bereich der freien Berufe mit entgeltlicher Unternehmens- oder Rechtsberatung als überwiegendem Geschäftszweck selbstständig machen, sowie
- Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensgründungen
RdErl. des MWL vom 1. Juli 2023 – 23-32327/12-02
[geändert durch RdErl. des MWL vom 20. März 2024 - 21 -32327/1 2-02]
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage
a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ego-start.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.desecondary · Fördergeber-Portal: IB Sachsen-Anhalt