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Sachsen-Anhalt

Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN)

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Landkreise, kreisfreie Städte, Gründerzentren und kommunale Wirtschaftsförderer in Sachsen-Anhalt erhalten einen Zuschuss, um Gründerinnen und Gründer vor und nach der Gründung zu qualifizieren.

Was gefördert wird

  • Projektleitung und Organisation, bis zu 90 Prozent
  • Qualifizierungsmodule, bis zu 100 Prozent für höchstens 60 Stunden vor und 200 Stunden nach der Gründung
  • nach der Gründung ein Festbetrag von höchstens EUR 110,00 je 8 absolvierter Stunden
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Gründerinnen und Gründer im Zeitraum von 12 Monaten vor bis 5 Jahren nach der Gründung. Die Gründung muss spätestens 12 Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt erfolgen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.