Sachsen-Anhalt
Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN)
LandSachsen-AnhaltZuschuss
Landkreise, kreisfreie Städte, Gründerzentren und kommunale Wirtschaftsförderer in Sachsen-Anhalt erhalten einen Zuschuss, um Gründerinnen und Gründer vor und nach der Gründung zu qualifizieren.
Was gefördert wird
- Projektleitung und Organisation, bis zu 90 Prozent
- Qualifizierungsmodule, bis zu 100 Prozent für höchstens 60 Stunden vor und 200 Stunden nach der Gründung
- nach der Gründung ein Festbetrag von höchstens EUR 110,00 je 8 absolvierter Stunden
Häufige Fragen
Gründerinnen und Gründer im Zeitraum von 12 Monaten vor bis 5 Jahren nach der Gründung. Die Gründung muss spätestens 12 Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt erfolgen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.