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Sachsen-Anhalt

Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Zuschuss
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie mit einer sogenannten operationellen Gruppe land- oder forstwirtschaftliche Innovationen vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als operationelle Gruppe bei innovativen Vorhaben in der Landwirtschaft, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ beitragen. Die Mittel der Förderung stellt Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereit.

Sie erhalten die Förderung für

die Tätigkeit Ihrer operationellen Gruppe (OG) und

Innovationsprojekte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 25 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie vor bitte Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Für die Antragsrunden gelten eigene Fristen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen in Form einer juristischen Person oder Personengesellschaft (außer Gebietskörperschaften) mit Sitz in Sachsen-Anhalt, im Rahmen von Innovationsprojekten auch ein einzelnes Mitglied der operationellen Gruppe.

Mindestens 50 Prozent der Mitglieder Ihrer operationellen Gruppe müssen ihren Betriebs- oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Ihre operationelle Gruppe muss

  • aus mindestens 2 voneinander unabhängigen Mitgliedern bestehen, von denen mindestens eines in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist,
  • auf Grundlage eines Kooperationsvertrages, der die Beziehungen der Mitglieder zueinander regelt, und eines Aktionsplanes arbeiten. Ihr Innovationsprojekt muss sich mindestens einem der folgenden Leitthemen zuordnen lassen:
  • Verbesserung des Boden- und Wassermanagements oder der Ressourceneffizienz,
  • Erhaltung der biologischen Vielfalt und Stärkung der Ökosysteme,
  • bessere Integration der Erzeuger in die Lebensmittelkette,
  • Entwicklung einer nachhaltigen und von der Gesellschaft akzeptierten landwirtschaftlichen Nutztierhaltung,
  • Förderung einer leistungsfähigen nachhaltigen Forstwirtschaft,
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels und bessere Bewirtschaftungsmethoden sowie Überwindung von Strukturhemmnissen. Förderkulisse ist das ländliche Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.

Unternehmen im Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI (1)-Richtlinie)

Erl. des MULE vom 2.7.2016 – 62.22-60128/EIP

[geändert durch Erl. des MOLE vom 20.9.2017 – 62-60128/EIP AGRI]

1. Rechtsgrundlagen und Zuwendungszweck

1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen nach

a) den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) vom 30.4.1991 (GVBL. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 10. des Gesetzes vom 17.2.2012 (GVBL. LSA S. 52, 54), einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV LHO, RdErl. des MF vom 1.2.2001, MBI. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28.1.2013, MBI. LSA S. 73),

b) der Verordnung (EU) Nr …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0330PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.