IB-Kooperationsdarlehen für den Mittelstand (IB Gemeinsam)
LandSachsen-AnhaltDarlehen
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen-Anhalt
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Instrument
- Darlehen
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sachsen-anhalt.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie als gewerbliches oder kommunales Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen konsortial mit den Geschäftsbanken bei der Finanzierung von Investitionen. Die Förderung erhalten Sie für Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung oder Auftragssicherung, anderweitige Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als 3 Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist, Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge beziehungsweise Unternehmensfortführung. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Avalkredit bis zur Hälfte Ihres Finanzierungsbedarfs beziehungsweise Avalkreditbedarfs. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren. Die Mindestdarlehenssumme beträgt normalerweise EUR 1 Million, die maximale Darlehenssumme EUR 10 Millionen. Ihren Antrag stellen Sie bitte über Ihre Geschäftsbank bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen-Anhalt
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Tel: +49 391 28987-1745
Fax: +49 391 28987-1754
beratung@ib-lsa.de
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)
Weiterführende Links:
IB-Gemeinsam
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind normalerweise bestehende gewerbliche oder kommunale Unternehmen, die ihren Firmensitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Unternehmen muss normalerweise mindestens in der OSGV (Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband) Ratingklasse 6 eingestuft sein.
Sie müssen
die Finanzierung des gesamten Vorhabens sicherstellen,
mindestens eine weitere Geschäftsbank an der Finanzierung beteiligen,
sich mit Eigenmitteln in angemessener Höhe an der Finanzierung beteiligen.
Sie können die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag ordnungsgemäß erfüllen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie „IB Gemeinsam – das IB-Kooperationsdarlehen“ [Stand Mai 2022] Die Investitionsbank (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Finanzierung von Unternehmen zusammen mit einer Geschäftsbank und/oder beteiligt sich am Kreditrisiko der Geschäftsbank durch Übernahme einer Risikobeteiligung. 1. Wer wird finanziert? Das Finanzierungsangebot richtet sich i.d.R. an bestehende gewerbliche oder kommunale Unternehmen (auch Einzelunternehmen/Projektgesellschaften) unter den Voraussetzungen, dass der Finanzierungsempfänger entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der/von der aus das Vorhaben ausgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat. Das zu finanzierende Unternehmen muss i.d.R. mindestens in der OSGV Ratingklasse 6 (entspricht RSU Klasse 12 bzw. PD 0,60%) einges …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/ib-Gemeinsam-kooperationsdarlehen-mittelstand.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.desecondary · Fördergeber-Portal: IB Sachsen-Anhalt