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Sachsen-Anhalt

IB -Digitalisierungsdarlehen

LandSachsen-AnhaltDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder Angehörige der freien Berufe Digitalisierungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Mit dem IB-Digitalisierungsdarlehen unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler bei der Durchführung von Digitalisierungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte oder der Erschließung neuer Märkte, vor allem für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Personalausgaben, Projektausgaben, Ausgaben für Fremdleistungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 1.500.000 EUR und mindestens 10.000 EUR für die Dauer von bis zu 10 Jahren. Sie können mit dem Darlehen bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de senden.

Förderart:

Darlehen

Förderbereich:

Unternehmensfinanzierung, Digitalisierung

Fördergebiet:

Sachsen-Anhalt

Förderberechtigte:

Unternehmen

Fördergeber:

Land Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 391 28987-1745

Fax: +49 391 28987-1754

beratung@ib-lsa.de

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)

Weiterführende Links:

IB Sachsen-Anhalt – Informationsseite zum IB -Digitalisierungsdarlehen

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie legen ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Business plan) inklusive der Angaben zu den geplanten Digitalisierungsmaßnahmen vor.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021-2027 Das IB-Digitalisierungsdarlehen - Vergabegrundsätze - Stand: Oktober 2024 Weblink zu den Fördergrundsätzen …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0979PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.