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Sachsen-Anhalt

IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)

LandSachsen-AnhaltDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Darlehen
Branchen
Medien, Film & Verlag
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie ein Medienprojekt in Sachsen-Anhalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) unterstützt die Medienwirtschaft mit Darlehen zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsausgaben und auch immateriellen Wirtschaftsgütern. Dazu gehört zum Beispiel der Ankauf von Rechten und Drehbüchern. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder als Avalkredit für Zwischenfinanzierungen bei Film- und Fernsehproduktionen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Die Mindestfinanzierungssumme beträgt 25.000 EUR, die maximale Finanzierungssumme 3 Millionen EUR, bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei Darlehen und projektabhängier Laufzeit bei Avalen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die IB Sachsen-Anhalt. Fügen Sie bitte eine Erklärung bei, dass Ihr Vorhaben nicht über ein anderes Kreditinstitur finanziert werden kann.

Förderart:

Zuschuss

Förderbereich:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Sachsen-Anhalt

Förderberechtigte:

Existenzgründer/in, Unternehmen

Fördergeber:

Land Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 800 560 075-7

Fax: +49 391 289 871-754

beratung@ib-lsa.de

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)

Weiterführende Links:

Informationsseite zur IB -Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (externer Link)

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und in der Medienwirtschaft tätig sind.

Bei Vorhaben zur Zwischenfinanzierung sind auch Produktionsgesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte außerhalb von Sachsen-Anhalt antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung gesichert haben.

Ihre wirtschaftliche Lage muss erwarten lassen, dass Sie Ihre Verpflichtung aus dem Finanzierungsvertrag erfüllen können.

Als Finanzierungsnehmerin oder Finanzierungsnehmer müssen Sie nachhaltige Rentabilität besitzen.

Sind Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer, müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf Dauer anlegen und diese in einem angemessenen Zeitraum zu Ihrem Haupterwerb machen.

Planen Sie die Zwischenfinanzierung als Produktionsgesellschaft mit Sitz außerhalb von Sachsen-Anhalt, so muss Ihr Vorhaben dennoch einen angemessenen Effekt auf die Wirtschaft von Sachsen-Anhalt haben.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN Die IB Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft - Vergabegrundsätze – Stand: April 2024 Weblink zu den Vergabegrundsätzen (PDF, nicht barrierefrei) …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0983PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.