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Sachsen-Anhalt

IB-Zwischenfinanzierung (Sachsen-Anhalt MUT)

LandSachsen-AnhaltDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein Unternehmen gründen oder ein junges Unternehmen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung von Zuschüssen oder öffentlichen Mitteln für Investitionen erhalten. Volltext Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder junges Unternehmen mit einem Darlehen für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen beziehungsweise sonstigen öffentlichen Mitteln für Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 3 Millionen und mindestens EUR 25.000 für die Dauer von bis zu 3 Jahren. Sie können mit dem Darlehen bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ihrem Antrag müssen Sie eine Stellungnahme Ihrer Hausbank beifügen, mit der Sie eine Beteiligung an der Gesamtfinanzierung vereinbart haben. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an darlehen-wirtschaft@ib-lsa.de senden.

Förderart:

Darlehen

Förderbereich:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Sachsen-Anhalt

Förderberechtigte:

Existenzgründer/in, Unternehmen

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Domplatz 12

39104 Magdeburg

Tel: +49 391 28987-1745

Fax: +49 391 28987-1754

beratung@ib-lsa.de

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)

Weiterführende Links:

IB-Zwischenfinanzierung (Sachsen-Anhalt MUT)

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) sowie Angehörige der freien Berufe gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen.

Wenn Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer sind,

müssen Sie Ihre kaufmännische Qualifikation und fachliche Eignung nachweisen und einen qualifizierten Businessplan vorlegen,

muss Ihr Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Sachsen-Anhalt MUT Die IB-Zwischenfinanzierung – Vergabegrundsätze – Stand Februar 2017 Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen verringert werden. 1. Rechtliche Grundlagen Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Eur …

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  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.