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Sachsen-Anhalt

Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Kommune wasserwirtschaftliche Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels ergreifen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben gegen Vernässungen oder Erosion infolge des Klimawandels. Dazu zählen die Beseitigung oder Minderung von Schäden und die Vorbeugung. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Sie erhalten die Förderung für

Konzepte und Planungen (technische Konzepte, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Organisationsvorschläge und Planungsleistungen),

Investitionen in den Ausbau von Gewässern 2. Ordnung und in Anlagen und Einrichtungen zum Schutz vor Vernässungen und Erosion.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für Konzepte und Planungen bis zu 80 Prozent und

für Investitionen bis zu 65 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000 für Konzepte und Planungen und bei EUR 25.000 im Fall von Investitionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
  • eine bewertende Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde zu Ihrem Vorhaben vorlegen,
  • bei Investitionen das Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung der bevorteilten Flächen- und Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümer sowie der sonstigen dinglich Berechtigten prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung dokumentieren,
  • in geeigneter Form Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der Trägerschaft, zur Sicherstellung des Betriebes und zur Unterhaltung der errichteten Anlage nachweisen. Der Ersatz von Anlagen und Anlagenteilen ist von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Erl. des MULE vom 15.2.2017 – 21.11-62145/3

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Der Zweck der Zuwendung besteht darin, die Umsetzung von Vorhaben zu unterstützen, die die Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion zum Ziel haben.

1.2 Hierzu gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie aufgrund folgender Rechtsgrundlagen:

a) die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über den Europäischen Fonds für regio …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.