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Sachsen-Anhalt

Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des Demografischen Wandels

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Lebensqualität in bevölkerungsarmen und strukturschwachen Gebieten langfristig zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels umsetzen.

Sie erhalten die Förderung für

die Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungs- und Gegenstrategien sowie Planungsmaßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels und deren Umsetzung sowie Projekte zu alternativen Angebotsformen in ländlichen Räumen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen,

die Initiierung und Unterstützung von interkommunalen und öffentlich-privaten Netzwerken und Organisationsformen zur Sicherung der Daseinsvorsorge,

die Unterstützung von Projekten von regionalen und kommunalen Willkommens-Kulturen der Internationalisierung und Weltoffenheit sowie

die Kofinanzierung von Modellprojekten des Landes und des Bundes zu Fragen des demografischen Wandels.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 80.000 EUR.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.03. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des Demografischen Wandels

Erl. des MLV vom 15.1.2018 – 43.21 20203/1

Bezug: RdErl. des MLV vom 16.8.2010 (MBI. LSA S. 537), zuletzt geändert durch RdErl. vom 10. 7.2014 (MBI. LSA S. 376)

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt nach

a) den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) vom 30.4.1991 (GVBI. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.3.2017 (GVBI. LSA S. 55), einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV LHO, RdErl des MF vom 1.2.2001, MBI. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28.1.2013, MBI. LSA S. 73),

b) dem Zuwendungsrechtsergänzungserlass (RdErl. des MF vom 6.6.2 …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0450PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.