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Sachsen-Anhalt

Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt einen eigenen Betrieb gründen oder einen bestehenden übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister, wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen möchten.

Sie erhalten die Förderung für die erstmalige Gründung einer selbstständigen und nachhaltigen Vollexistenz oder für die Übernahme eines Betriebs im Bereich des Handwerks.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10.000. Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestens EUR 15.000 betragen. Dies gilt ohne die Kosten für Investitionen in bauliche Infrastruktur und ohne Personalausgaben und Ihren Lohn.

Stellen Sie Ihren Antrag mit den entsprechenden Formularen bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Handwerkskammer. Der Antrag wird von dort an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weitergeleitet.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Sie als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt,

  • wenn Sie EU -Bürgerin und EU -Bürger sind beziehungsweise Ihre Aufenthaltserlaubnis eine selbstständige Existenz nicht ausschließt und
  • wenn Sie sich nach Ablegung der Meisterprüfung in dem Handwerk selbstständig machen, zu dem Ihre Meisterprüfung Sie berechtigt. Die Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Ihr neu gegründeter oder übernommener Betrieb muss ein Handwerksbetrieb in Sachsen-Anhalt sein.
  • Ihr neu gegründeter oder übernommener Betrieb muss mindestens 3 Jahre bestehen. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie ihn nicht aufgeben oder die Produktionstätigkeit an einen Standort außerhalb von Sachsen-Anhalt verlegen.
  • Ihre zuständige Handwerkskammer muss Ihre fachliche und persönliche Eignung sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit Ihrer beabsichtigten Neugründung oder Übernahme bestätigen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen im Handwerk (Richtlinien Meistergründungsprämie)

RdErl. des MWL vom 9.November 2022 – 23-04011

[zuletzt geändert durch RdErl. des MWL vom 15. April 2024 – 21-04011]

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage

a) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBl. LSA S. 201), in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBl. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 22. Mai 2023, MBl. LSA S. 198, in der jewe …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.