Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft
LandSachsen-Anhalt
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen-Anhalt
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Instrument
- k. A.
- Branchen
- Land- & Forstwirtschaft
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sachsen-anhalt.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt durch einen Ausgleich für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der umweltgerechten Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Dauergrünlandflächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Einschränkung zwischen EUR 106,000 und EUR 440,00 je Hektar Dauergrünland pro Kalenderjahr.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.5. eines Jahres an das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf den beantragten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die landwirtschaftlich genutzten Flächen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen in der Natura-2000-Gebietskulisse, in einem Naturschutzgebiet oder in einem geschützten Landschaftsbestandteil des Landes Sachsen-Anhalt liegen.
- Für geförderte Flächen müssen Bewirtschaftungsbeschränkungen hinsichtlich der Düngung vorliegen.
- Sie müssen die Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung, für die Sie einen Ausgleich erhalten, im Bezugszeitraum einhalten.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Ausgleichszahlungen für Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten (Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft)
RdErl. des MULE vom 29.6.2021 – 55-60101/2.3.1
Bezug: RdErl. des MULE vom 30.12.2015 (MBl. LSA 2017 S. 224)
[zuletzt geändert durch RdErl. des MWL vom 9. Januar 2024 – 55-60101/2.3.1]
1. Rechtsgrundlagen, Zuwendungszweck
1.1 Rechtsgrundlagen
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen in Form von Ausgleichszahlungen für Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten nach Maßgabe dieser Richtlinie und
a) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.4.1991 (GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert dur …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/natura-2000-ausgleich-landwirtschaft.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.desecondary · Fördergeber-Portal: IB Sachsen-Anhalt