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Sachsen-Anhalt

Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur nicht bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr in …

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Zuschuss
Branchen
Transport & Logistik
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie in die Ertüchtigung von Schienenwegen für den Güterverkehr der nicht bundeseigenen Eisenbahnen in Sachsen-Anhalt investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionenmaßnahmen einschließlich Planungskosten zur Verbesserung von Schienenwegen der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt.

Sie erhalten eine ergänzende Landesförderung für Projekte, die vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz zur Ertüchtigung von Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen gefördert werden:Ersatz, Ausbau und Neubau von Schienenwegen für den Schienengüterverkehr.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt als ergänzende Landesförderung bis zu 40 Prozent zu den vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz festgesetzten zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag – normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens – bitte bis zum 31.10. des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Eigenbetriebe, die Betreiber von Schienenwegen im Sinne des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine Bewilligung der Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz durch das Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben.
  • Bitte beachten Sie die Regelungen des Bundesbescheids.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur nicht bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRili)

Erl. des MID vom 18. September 2023 – 33-30254

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage

a) des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3115), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1730, 1734), in der jeweils geltenden Fassung;

b) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 205), in der jeweils g …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.