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Sachsen-Anhalt

Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt …

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, mit denen am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen in das Erwerbsleben integriert oder junge Menschen beim Übergang von der Schule in der Beruf unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen sowie zur Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu beruflicher Ausbildung.

Sie erhalten die Förderung in diesen Förderbereichen:Förderbereich A: Berufliche Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen „Aktive Eingliederung“ (AE),

Förderbereich B: Unterstützung Alleinerziehender und Familienbedarfsgemeinschaften bei der sozialen und Arbeitsmarktintegration „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ (FAMICO),

Förderbereich C: Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen „STABIL – Selbstfindung – Training – Anleitung – Betreuung – Initiative – Lernen“ (STABIL),

Förderbereich D: Kompetenzagenturen (KA),

Förderbereich E: Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleiteter betrieblicher Praktika (PRAXIS BO),

Förderbereich F: Einbindung der Eltern in den Berufswahlprozess der Kinder (ELTERN BO),

Förderbereich G: Verbundausbildung, Erhöhung der Ausbildungsqualität und -attraktivität (VERBUND),

Förderbereich H: Spezifische Modellprojekte,

Förderbereich I: Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen (JUBE),

Förderbereich J: Regionale Koordination (REKO) und

Förderbereich K: Regio-Netzwerkstelle.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, welches Vorhaben Sie in den einzelnen Förderbereichen umsetzen.

Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen.

Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Ihren Antrag für eine Förderung im Rahmen der Programme „FAMICO“, „JUBE“ und „REKO“ können Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt direkt an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt richten.

Für den Förderbereich „Regio-Netzwerkstelle“ werden die Projekte zentral durch die Landesebene eingerichtete Landeskoordinationsgruppe (LAKO) anhand der Projektauswahlkriterien ausgewählt.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie
  • sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • In dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem oder der Sie Ihr Projekt durchführen wollen, muss ein Regionaler Arbeitskreis (RAK) als zentrales Gremium der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik eingerichtet worden sein.
  • Es muss eine Zielvereinbarung zwischen der Gebietskörperschaft und dem zuständigen Ministerium geben, die darstellt, wie die Ziele des ESF + Sachsen-Anhalt und die Vorgaben der Europäischen Union mit dem regionalen Vorgehen erreicht werden sollen. Für die Zielvereinbarung muss ein Vorum des jeweiligen RAK vorliegen.
  • Für Ihr Projekt muss normalerweise eine Förderempfehlung als Ergebnis eines Projektauswahlverfahrens des jeweiligen RAK vorliegen.
  • Der geografische Wirkungsbereich Ihres Projekts soll sich normalerweise auf einen Landkreis oder auf eine kreisfreie Stadt im Land Sachsen-Anhalt beziehen.
  • Wenn Sie tariflichen Bestimmungen unterliegen, müssen Sie diese einhalten.
  • Das von Ihnen eingesetzte Personal muss fachlich geeignet sein, die in den jeweiligen Förderbereichen beschriebenen Aufgaben in hoher Qualität umzusetzen, und über einen einschlägigen Berufs- oder Studienabschluss verfügen.
  • Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen der einzelnen Förderbereiche.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“

RdErl. des MS vom 6. Juni 2022 – 52-04011

[geändert durch RdErl. des MS vom 28. März 2023 – 52-04011]

Teil 1

Allgemeine Regelungen

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zweck der Förderung

Die Analyse des Arbeitsmarktes in Sachsen-Anhalt zeigt, dass für bestimmte Bevölkerungsgruppen der Zugang zu einer Erwerbstätigkeit erschwert ist und diese besonders von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.

Armutsgefährdete und am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen zu fördern ist ein wichtiger Schritt, um Chancengleichheit für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Aufnahme …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0690PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.