Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)
LandSachsen-AnhaltZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen-Anhalt
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- Land- & Forstwirtschaft
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sachsen-anhalt.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union bei Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Sie erhalten die Förderung für
dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Ländlicher Wegebau, besonders zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale,
Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, freiwilliger Landtausch, Flurbereinigung,
Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur,
Sportstättenbau mit hauptsächlich nicht schulischer Nutzung,
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: „DorfGemeinschaftsläden“ und
Neubau, Erweiterung und Umbau von Feuerwehrhäusern sowie Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus und Errichtung von Löschwasserentnahmestellen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Richten Sie bitte Ihren Antrag an das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
- Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie ihre Zusammenschlüsse,
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
- Wasser- und Bodenverbände,
- rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Amateursportvereine,
- natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Fördergebietskulisse ist das gesamte Land Sachsen-Anhalt mit Ausnahme der Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale).
- Beachten Sie bitte die für die jeweiligen Maßnahmen geltenden Voraussetzungen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (Richtlinien RELE 2014–2020)
RdErl. des MLUE vom 1.11.2017 – 51-60100
[zuletzt geändert durch RdErl. des MWL vom 9. Oktober 2023 – 63-60100]
Bezug: RdErl. des MLU vom 10.7.2015 (MBl. LSA 2016, S. 122)
Abschnitt 1
Allgemeiner Teil
1. Rechtsgrundlagen, Zuwendungszweck
1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen auf der Grundlage
a) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) vom 30.April 1991 (GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBl. LSA S. 201, 204), in der jeweils geltenden Fassung sowie der Verwaltungsvorschriften zur Landeshausha …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/regionale-laendliche-entwicklung.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.desecondary · Fördergeber-Portal: IB Sachsen-Anhalt