Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ (Richtlinie Sachsen-Anhalt Digital)
LandSachsen-AnhaltZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen-Anhalt
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sachsen-anhalt.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie ein innovatives Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen, das ganzheitlich im Land Sachsen-Anhalt wirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung qualitativ hochwertiger und anspruchsvoller Digitalisierungsprojekte zur Umsetzung der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“.
Sie erhalten die Förderung beispielsweise für
Organisationsinnovationen (Anwendung digitaler Methoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen, Geschäftsbeziehungen),
Prozessinnovationen (Anwendung neuer oder verbesserter Methoden für Produktion und Leistungserbringung),
Produktinnovationen (Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen) oder
interdisziplinäre Vernetzung von Informationen mit regionalem Bezug.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 120.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände) und
- juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Digitalisierungsprojekt muss
- innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ verfolgt werden,
- mit ethischen und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen,
- innovativ und zukunftsorientiert sein,
- nachnutzbar gestaltet sein,
- einen relevanten Beitrag zur Realisierung von den festgelegten Querschnittszielen der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ leisten und
- von besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein.
- Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
- Die Gesamtkosten Ihres Digitalisierungsprojekts müssen 5.000 EUR überschreiten (Bagatellgrenze).
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ (Richtlinie Sachsen-Anhalt Digital)
Vom 15. April 2024 – 45-79018-5
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage
a) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBI. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2023 (GVBl. LSA S. 201, 204), in der jeweils geltenden Fassung,
b) der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBI. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 22. Mai 2023, MBl. LSA S. 198, in der …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/richtlinie-sachsen-anhalt-digital.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.desecondary · Fördergeber-Portal: IB Sachsen-Anhalt