Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur (Richtlinien Forschungsinfrastruktur)
LandSachsen-AnhaltZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen-Anhalt
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sachsen-anhalt.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie als anwendungsnahe außeruniversitäre Forschungseinrichtung in neue Forschungsinfrastrukturen oder in den Ausbau bestehender Forschungsinfrastrukturen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Einrichtung der angewandten wirtschaftsnahen, außeruniversitären Forschung mit Mitteln der Europäischen Union bei Investitionen zum Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur bei der Bewältigung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben zugutekommen.
Sie erhalten die Förderung für
Ausgaben zur Errichtung von Forschungsinfrastrukturen oder Netzwerken der Informations- und Kommunikationstechnologie, zur Anschaffung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen für Forschungszwecke und technische Laborausstattungen sowie für bauliche Maßnahmen, die für deren Errichtung, Betrieb oder Nutzung erforderlich sind, und
Ausgaben für den Erwerb bilanzseitig zu aktivierender immaterieller Vermögenswerte wie zum Beispiel Software für FuE-Zwecke, Lizenzen oder Einrichtung oder Aufbau wissenschaftlicher Datenbanken oder Dokumentationen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 5 Millionen pro Vorhaben für einen Zeitraum von grundsätzlich 24 Monaten.
Die Gesamtkosten Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 200.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte, außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als antragstellende Forschungseinrichtung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Durchführung von Forschung und Entwicklung auf wissenschaftlichen oder technischen Gebieten in einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt oder am Sitz oder Standort des jeweiligen geförderten außeruniversitären Forschungsinstituts,
- Ausrichtung vorrangig auf Forschungs- und Entwicklungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (gilt nicht für institutionell geförderte Forschungseinrichtungen),
- Anteil der Forschung und Entwicklung von mindestens 70 Prozent an der Gesamtleistung Ihrer Einrichtung.
- Das Vorhaben, für das Sie eine Förderung beantragen, muss Passfähigkeit zur Regionalen Innovationsstrategie (RIS) aufweisen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen der Grundlagenforschung.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur (Richtlinien Forschungsinfrastruktur)
Erl. des MWL vom 20. September 2023 – 22-04011-5/3
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage
a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/richtlinien-forschungsinfrastruktur.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.desecondary · Fördergeber-Portal: IB Sachsen-Anhalt