← Alle Förderprogramme
Sachsen-Anhalt

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) …

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der De-minimis-Verordnung.

Sie erhalten die Förderung für

gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und

nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.

Sie können diese Energieeffizienzvorhaben mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren:Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen,

Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird,

Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung,

Umrüstung oder Nachrüstung von lokalen Verteilnetzen für grüne Gase im Sinne von erneuerbaren und CO2-armen Gasen, wie Wasserstoffgas, Biomethangas und synthetischem Gas auf dem Grundstück, auf dem die geförderte Maßnahme umgesetzt wird,

Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzende und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden,

Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und

Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu

50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,

35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und

20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen der Tabakindustrie.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
  • Ihre Maßnahme in Sachsen-Anhalt umsetzen,
  • ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen,
  • mit Antragstellung eine von einer oder einem Sachverständigen bestätigte Bestandsaufnahme vorlegen und die geplante Senkung der Treibhausgasemissionen durch die beabsichtigte Maßnahme darstellen.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 20.000 betragen, bei großen Unternehmen mindestens EUR 150.000. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
  • Maßnahmen, deren Durchführung die Einhaltung angenommener und in Kraft getretener Unionsnormen sicherstellen oder die auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen,
  • der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen,
  • Demonstrationsprojekte und Pilotvorhaben sowie
  • der Erwerb von Kraftfahrzeugen für den Personen- und Straßengüterverkehr, Grundstücken und Gebäuden sowie von Büro- und Beleuchtungstechnik.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung

Erl. des MWU vom 18. April 2024 – 31-46813-8

[vorläufige Fassung]

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern. Vorrangig sollen kleine und mittlere Unternehmen bei Ihren Effizienzbemühungen unterstützt werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen gemäß Nummer 1.1 zur Einsparung von Treibhausgasemissionen auf der Grundlage

a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemein …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.