Sachsen-Anhalt
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
LandSachsen-AnhaltZuschuss
Öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten in Sachsen-Anhalt erhalten einen Zuschuss, wenn sie ihre Einrichtung umbauen, erweitern, modernisieren oder neu ausstatten.
Was gefördert wird
- Umbau und Erweiterung bestehender überbetrieblicher Bildungsstätten
- Modernisierung
- Ausstattung
So läuft es ab
- 1Vorhaben beim BIBB oder beim BAFA und beim Sozialministerium des Landes anzeigen.
- 2Feststellung der Förderfähigkeit abwarten.
- 3Antrag beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einreichen.
Häufige Fragen
Ja. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes nach den Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Antragsfristen
- Liste der einzureichenden Unterlagen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.