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Sachsen-Anhalt

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten in Sachsen-Anhalt erhalten einen Zuschuss, wenn sie ihre Einrichtung umbauen, erweitern, modernisieren oder neu ausstatten.

Was gefördert wird

  • Umbau und Erweiterung bestehender überbetrieblicher Bildungsstätten
  • Modernisierung
  • Ausstattung
Beleg: Volltext

So läuft es ab

  1. 1Vorhaben beim BIBB oder beim BAFA und beim Sozialministerium des Landes anzeigen.
  2. 2Feststellung der Förderfähigkeit abwarten.
  3. 3Antrag beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einreichen.
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Ja. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes nach den Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Antragsfristen
  • Liste der einzureichenden Unterlagen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.