Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote
LandSachsen-AnhaltZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen-Anhalt
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sachsen-anhalt.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie anwendungsorientiert zur Verbesserung von Mobiltätsangeboten in vom Strukturwandel betroffenen Gebieten forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Aufgabenträger des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs in einem vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet bei anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung von Mobilitätsangeboten zur Personenbeförderung und des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Sie erhalten die Förderung für Verbundvorhaben zu folgenden Themen:Erhöhung der zeitlichen Verfügbarkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs,
Verbesserung der Reichweite und der Flexibilität des Öffentlichen Personennahverkehrs,
Erweiterung des Angebotes an öffentlichen Verkehrsmitteln und
Berücksichtigung persönlicher Start- und Zielorte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss muss pro Antrag mindestens EUR 200.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme jeweils zum Quartalsende an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind der Burgenlandkreis, der Saalekreis, der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Landkreis Anhalt Bitterfeld als Aufgabenträger des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH .
Gemeinsame Anträge für mehrere Landkreise sind zulässig. Zuwendungen können an örtlich tätige Verkehrsunternehmen weitergeleitet werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Das Vorhaben, für das Sie eine Förderung beantragen, muss
- sich auf ein Bediengebiet einer Pilotregion im ländlichen Raum außerhalb des Verdichtungsraumes Halle beziehen,
- ein Verbundvorhaben sein, das von einem Landkreis allein oder gemeinsam von mehreren Landkreisen unter Beteiligung von mindestens dem oder den örtlich tätigen Verkehrsunternehmen, der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt geleitet und durchgeführt wird,
- mindestens 86 zusätzliche Sitzplatzkapazitäten umfassen, mindestens das Gebiet von 3 Gemeinden oder Gemeindeverbänden einbeziehen und eine Nachfrage von 15.000 Fahrgästen pro Jahr bis zum Jahr 2029 bewirken. Innerhalb des Vorhabens müssen Sie während der Laufzeit des Vorhabens außerdem 4 Arbeitsplätze schaffen.
- Bei Vorhaben mit Investitionen in Infrastrukturen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren muss für das Vorhaben eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis vorliegen.
- Sie müssen die Verbesserung der Mobilitätsangebote herbeiführen durch
- Verdichtung des Haltestellennetzes,
- Einführung virtueller Bedarfshaltestellen,
- Veränderung des Liniennetzes,
- Verdichtung des Beförderungstaktes,
- Ausweitung des Bedienungszeitraums,
- Einsetzen von Fahrzeugen auch unterschiedlicher Art,
- Einführung einer bedarfsorientierten Bedienung oder
- Kombination dieser Handlungsoptionen.
- Sie müssen die Mobilitätsangebote entwicklen mithilfe von
- Maßnahmen der herkömmlichen (klassischen) Angebotsgestaltung im Öffentlichen Personennahverkehr,
- Linienbedarfsverkehren nach § 44 des Personenbeförderungsgesetzes oder
- Kombinationen dieser Verkehrsformen.
Darin kann die Bereitstellung von Kraftfahrzeugen, die alternative Kraftstoffe nutzen und die CO2 -neutral sind sowie zusätzlich die Bereitstellung von Fahrrädern oder Elektrokleinstfahrzeugen enthalten sein.
- Sie müssen Belange der Barrierefreiheit berücksichtigen.
- Beachten Sie bitte die Zweckbindungsfrist bei Infrastrukturinvestitionen von 5 Jahren.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote
Erl. des MID vom 31. Mai 2023 – 36-46813-2
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage
a) der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres- und Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für die Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die Innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpo …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/verbesserung-der-mobilitaetsangebote.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.desecondary · Fördergeber-Portal: IB Sachsen-Anhalt