Sachsen-Anhalt
Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe
LandSachsen-AnhaltZuschuss
Anbieter von Alltagshilfen, Ehrenamtsgruppen, Vereine und Selbsthilfestrukturen in Sachsen-Anhalt erhalten einen Zuschuss für Angebote, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen.
Was gefördert wird
- Angebote zur Hilfe im Alltag: bis zu 45 Prozent, im 1. und 2. Förderjahr höchstens EUR 10.000, im 3. und 4. höchstens EUR 8.000, danach höchstens EUR 6.000
- Gruppen von Ehrenamtlichen: 50 Prozent, höchstens EUR 1.000
- Modellprojekte für neue Versorgungskonzepte, vor allem bei Demenz: bis zu 45 Prozent
- Selbsthilfegruppen: 25 Prozent, höchstens EUR 500,00
- Selbsthilfekontaktstellen und -organisationen: 22,5 Prozent; Organisationen höchstens EUR 5.000 pro Kalenderjahr
Häufige Fragen
Bei der örtlich zuständigen Selbsthilfekontaktstelle, nicht bei der Sozialagentur. Die Frist endet am 15.11. des Vorjahres.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- Liste der einzureichenden Unterlagen
- Höchstbeträge für Modellprojekte und Selbsthilfekontaktstellen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.