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Sachsen-Anhalt

Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe

LandSachsen-AnhaltZuschuss

Anbieter von Alltagshilfen, Ehrenamtsgruppen, Vereine und Selbsthilfestrukturen in Sachsen-Anhalt erhalten einen Zuschuss für Angebote, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen.

Was gefördert wird

  • Angebote zur Hilfe im Alltag: bis zu 45 Prozent, im 1. und 2. Förderjahr höchstens EUR 10.000, im 3. und 4. höchstens EUR 8.000, danach höchstens EUR 6.000
  • Gruppen von Ehrenamtlichen: 50 Prozent, höchstens EUR 1.000
  • Modellprojekte für neue Versorgungskonzepte, vor allem bei Demenz: bis zu 45 Prozent
  • Selbsthilfegruppen: 25 Prozent, höchstens EUR 500,00
  • Selbsthilfekontaktstellen und -organisationen: 22,5 Prozent; Organisationen höchstens EUR 5.000 pro Kalenderjahr
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Bei der örtlich zuständigen Selbsthilfekontaktstelle, nicht bei der Sozialagentur. Die Frist endet am 15.11. des Vorjahres.

Beleg: Volltext

Was die Quelle nicht sagt

  • Liste der einzureichenden Unterlagen
  • Höchstbeträge für Modellprojekte und Selbsthilfekontaktstellen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.