Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)
LandSachsen-AnhaltZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen-Anhalt
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- Land- & Forstwirtschaft
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sachsen-anhalt.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie Vorhaben im Wald umsetzen wollen, die dem Erhalt, Schutz und der Verbesserung der natürlichen Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Erhaltung und zur Verbesserung von Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert beitragen.
Sie erhalten eine Förderung für diese Bereiche:lebenslanger Nutzungsverzicht von Biotopbäumen,
Belassen von abgestorbenen stehenden oder liegenden Bäumen oder Baumteilen bis zum vollständigen Zerfall (Totholz),
Erhaltung von Altholzbeständen durch Verzicht auf Nutzungsmaßnahmen,
Pflege in Waldlebensräumen,
biotopverbessernde Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Baumart und der Art Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 500,00 je Antrag betragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.1. eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes als Besitzerinnen und Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen. Auch als anerkannter forstwirtschaftlicher Zusammenschluss und gleichgestellter Zusammenschluss im Sinne des Bundeswaldgesetzes sind Sie antragsberechtigt.
Nicht gefördert werden Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen in Sachsen-Anhalt, die als Natura-2000-Gebiet nach der Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 ausgewiesen sind, oder auf Waldflächen mit hohem Naturschutzwert durchführen.
- Forstbetriebe ab 30 Hektar Forstbetriebsfläche müssen die für die Förderung relevanten Informationen aus einem Waldbewirtschaftungsplan, Forsteinrichtungswerk oder Forstbetriebsgutachten vorlegen.
- Sie müssen die Nutzungsberechtigung an der Fläche oder die Mitgliedschaft der Nutzungsberechtigten oder des Nutzungsberechtigten im antragstellenden forstwirtschaftlichen Zusammenschluss nachweisen.
- Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme im Sinne des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt oder des Waldgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt handeln oder um eine aufgrund einer anderweitigen rechtlichen Verpflichtung durchzuführenden Maßnahme.
- Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen. Unternehmen in Schwierigkeiten und in der Insolvenz werden nicht gefördert.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)
RdErl. des MWL vom 30. November 2022 – 52-64036
1. Rechtsgrundlagen, Zuwendungszweck
1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und
a) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (GVBl. LSA S. 127), in der jeweils geltenden Fassung sowie der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (RdErl. des MF vom 1. Februar 2001, MBl. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. vom 21. Dezember 2017, MBl. LSA 2018 S. 211),
b) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2 …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/waldumweltmassnahmen.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.desecondary · Fördergeber-Portal: IB Sachsen-Anhalt