Wasserwirtschaftliche Vorhaben
LandSachsen-AnhaltZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Sachsen-Anhalt
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ib-sachsen-anhalt.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, mit denen der Energieverbrauch in der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung verringert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie beim Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen.
Sie erhalten die Förderung für
Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung,
Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung,
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung,
Wasserbauten an Gewässern 2. Ordnung sowie
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
abhängig von den besonderen Zielen einzelner Förderprogramme, der wasserwirtschaftlichen Bedeutung Ihres Vorhabens und den sich aus dem Vorhaben ergebenden Belastungen maximal 80 Prozent
für Wasserbauten an Gewässern zweiter Ordnung maximal 75 Prozent und
für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung maximal 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst müssen Sie Ihr Vorhaben beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt anmelden. Wenn das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zugestimmt hat, richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Landesverwaltungsamt.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, besonders kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse,
- kommunale Zweckverbände,
- Wasser- und Bodenverbände sowie
- kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen an Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung müssen mehr als EUR 50.000 betragen.
- Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung müssen mehr als EUR 25.000 betragen. Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen gewerblicher Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016)
Erl. des MLU [*] vom 11.1.2016 – 23.4.-62373/11
[geändert durch Erl. des MULE vom 18.1.2019 – 23-623732/11]
Bezug:Erl. des MLU vom 16.3.2009 (MBI. LSA S. 289), geändert durch Erl. vom 6.2.2012 (MBI. LSA 2013 S. 275)
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien sowie aufgrund folgender Rechtsgrundlagen:
a) §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) vom 30.4.1991 (GVBL. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.3.2017 (GVBL. LSA S. 55), und die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (VV LHO, RdErl. des MF vom 1.2.2001 MBI. LSA S …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/wasserwirtschaftliche-vorhaben.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.desecondary · Fördergeber-Portal: IB Sachsen-Anhalt