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Sachsen

Förderung der Beruflichen Bildung

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre berufsbildenden Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:Verbundausbildung,

überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk,

überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft,

Meisterbonus,

überbetriebliche Berufsbildungsstätten,

berufliche Weiterbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben,
  • Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
  • Absolventinnen und Absolventen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich,
  • Träger der überbetrieblicher Berufsausbildungsstätten (ÜBS) und Fachverbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Sie müssen je nach Maßnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung)

vom: 28.02.2022

SächsABl. S. 433, die zuletzt durch die Richtlinie vom 29.07.2025 (SächsABl. S. 809) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 21.11.2023 (SächsABl. SDr. S. S 300)

Weblink zur Förderrichtlinie …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0324PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.