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Sachsen

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Express

LandSachsenBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen kurzfristig einen Kredit beantragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine zügige Zusage für eine Bürgschaft erhalten.

Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Sie als Unternehmen mit Bürgschaften für Kredite zur Sicherung der Finanzierung von

Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien sowie

Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Die Entscheidung über die Bürgschaft erhalten Sie innerhalb von 2 Arbeitstagen.

Die Höhe Ihrer Bürgschaft beträgt bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages beziehungsweise maximal EUR 100.000. Ihre Betriebsmittelfinanzierungen werden normalerweise zu 60 Prozent verbürgt.

Die Laufzeit Ihrer Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag auf elektronischem Weg bei Ihrer Hausbank ein, diese leitet ihn dann an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH weiter.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft, die die Kriterien der EU erfüllen und seit über 2 Jahren am Markt bestehen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen.
  • Ihr Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
  • Sie müssen bestmögliche Sicherheiten stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB)

Einheitliche ABB der deutschen Bürgschaftsbanken

(Stand 1. Juli 2017)

I. ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. Zweckbestimmung

(1)

a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer”; Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller” genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB).

b) Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Krediten für Unternehmen zur …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.