[{"data":1,"prerenderedAt":155},["ShallowReactive",2],{"programm:sachsen-buergschaft-sachsen-wirtschaft-freie-berufe":3},{"abschnitte":4,"antragsstatus":109,"antragsstatus_hinweis":99,"antragsstatus_quelle":99,"antragsstatus_stand":99,"content_stand_crawl":110,"crawl_sources":111,"data_stand":120,"dok_nr":121,"faktenbox":122,"faktenbox_hinweis":141,"frist":99,"funder":21,"instrument":13,"keywords":142,"last_verified":99,"level":125,"programmfamilie":99,"quelle":144,"quellen_liste":145,"sectors":148,"slug":149,"source_urls":150,"state":21,"status":151,"stichwoerter":152,"titel":154},[5,54,95,101,104],{"bloecke":6,"ueberschrift":50,"unkuratiert":51,"zone":52,"zone_hinweis":53},[7,10,12,14,16,18,20,22,24,26,28,30,32,34,36,38,40,42,44,46,48],{"text":8,"typ":9},"Kurztext Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten. Volltext Die Sächsische Aufbaubank übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für Ihre volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden oder im besonderen Interesse des Freistaates Sachsen liegen. Die Sächsische Aufbaubank besichert Ihre Kredite, Avalrahmen und Leasingfinanzierungen für folgende Maßnahmen:Investitionen, Unternehmensnachfolgen, Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite), auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften) und Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen. Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftshöhe beträgt höchstens 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme. Die Bürgschaftsumme beträgt mehr als EUR 2,5 Millionen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen, bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen. Reichen Sie Ihren Antrag formlos bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Institut Ihrer Wahl ein. 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Februar 2024 A Voraussetzungen und Inhalt einer Bürgschaft 1. Allgemeines 1.1 Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium der Finanzen, übernimmt im Rahmen der Ermächtigung durch das jeweilige Haushaltsgesetz nach Maßgabe dieser Richtlinie Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden oder im besonderen Interesse des Freistaates Sachsen liegen. 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