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Sachsen

Digitalisierung Zuschuss EFRE – Transformationsprojekte

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse und in die IT-Sicherheit investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) komplexe Projekte zur digitalen Transformation Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU).

Sie erhalten die Förderung für

Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung,

Anschaffung notwendiger Hardware und Software,

Einführung der Lösung einschließlich Schulung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bei

kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 60.000,

mittleren Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 100.000

für eine Laufzeit von maximal 12 Monaten.

Sie erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten, wenn Ihr Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei mindestens EUR 5.000 liegen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das SAB-Förderportal an die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Durch die Informations- und Kommunikationstechnologien sollen komplexe Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen digitalisiert oder neue Geschäftsmodelle eingeführt oder bestehende Geschäftsmodelle verbessert werden.
  • Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Vorhaben von Digitalisierungsprojekten (Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 – FRL Digi-Z)

Vom 5. Oktober 2022

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zweck der Zuwendung ist es, die Innovationskraft und damit Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken. Die Förderung soll dazu beitragen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu unterstützen. Die Förderung dient der Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen sowie des EFRE-Programms für die Förderperiode 2021 bis 2027.

1.2 …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.