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Sachsen

SAB Sachsenkredit Energie und Speicher

LandSachsen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Investitionen planen, die die Nutzung von Photovoltaik- und Geothermieanlagen im Freistaat Sachsen erhöhen und mit denen der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden in Sachsen gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei investiven Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparung sowie zur Substitution fossiler Energieträger.

Sie erhalten die Förderung für

die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen (Aufdach, Fassade, Freifläche),

deren Bruttoleistung nach Umsetzung des Fördervorhabens mehr als 30 Kilowattpeak bis einschließlich 1 Megawattpeak beträgt;

den Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler ortsfester Speicher für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie (Stromspeicher, Quartierspeicher und Nachrüstsätze),

die mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt und wieder aufladbar sind und

die jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mindestens 30 Kilowattpeak gekoppelt werden;

den Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen in Neubauten oder in deren unmittelbarer Nähe,

die überwiegend (das heißt mehr als 50 % der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen: Raumheizung/-kühlung,

kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung/-kühlung;

den Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern in Neubauten,

die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

Sie erhalten die Förderung als Investitionsdarlehen mit Tilgungszuschuss.

Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 35.000 EUR und 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR).

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt

für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher grundsätzlich bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben, davon abweichend für den Einbau, Ersatz oder die Erweiterung dezentraler, mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelter, wieder aufladbarer ortsfester Speicher bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben,

jedoch mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher – FRL EEuS/2023)

Vom 22. Juni 2023

I. Allgemeiner Teil

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zur Verbesserung der Energieeffizienz, -einsparung und -substitution fossiler Energieträger sollen mit dem Förderprogramm Investitionen angestoßen werden, die einen signifikanten Beitrag zum Zubau von Photovoltaik- und Geothermieanlagen im Freistaat Sachsen leisten und mit denen der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden in Sachsen gesteigert wird, die …

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  • Förderhöhe / Konditionen
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
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