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Sachsen

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – E – Vorhaben, die den Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und …

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Maßnahmen zur Erweiterung der individuellen Berufswahlspektren junger Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als außerschulischen Projektträger mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei zusätzlichen und freiwilligen Vorhaben, die der beruflichen Orientierung dienen und eine Erweiterung des Wissens, praktische Erfahrungen und das Erleben von Stärken in bislang geschlechtsuntypischen Tätigkeits- und Berufsfeldern für Schülerinnen und Schüler ermöglichen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent, ab 2024 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Dauer von bis zu 2 Jahren. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 90.000, für Vorhaben insbesondere mit einem überregionalen Wirkungskreis bis zu EUR 180.000.

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.

Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind außerschulische Träger der Maßnahme in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft, juristischer Personen oder Personenvereinigungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Maßnahme in Sachsen durchführen.
  • Sie müssen über Genderkompetenz verfügen.
  • Wenn Sie Maßnahmen durchführen, bei denen eine Kofinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III vorgesehen ist, müssen Sie eine gültige Trägerzulassung nach SGB III besitzen.
  • Zur Zielgruppe Ihres Vorhabens gehören junge Menschen von Klasse 7 bis 3 Jahre nach der Schulentlassung; Personen in bereits laufender Berufsausbildung sowie Studierende gehören normalerweise nicht zur Zielgruppe.
  • Ihr Vorhaben umfasst bis zu 130 aktive Zeitstunden je Angebot und Jahr.
  • Ihr Vorhaben bezieht sich insbesondere auf gewerblich-technische Berufe, mathematisch-naturwissenschaftliche Berufe, Informationstechnologien, Unternehmensgründung, Ingenieurwissenschaften, Soziales, Gesundheit, Unterricht und Erziehung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Vorhaben zur Förderung der gleichberechtigten Beteiligung am Erwerbsleben (ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027)

Vom 31. August 2022 [geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 13. Juni 2023]

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

a) Der Freistaat Sachsen gewährt zur Umsetzung des Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027, Priorität 1 „Beschäftigung“ nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und komplementären Land …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.