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Sachsen

Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Wasser, Abwasser & Entsorgung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie belastete Flächen sanieren oder Deponien sichern und stilllegen, um Umweltgefahren vorzubeugen und zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren oder die Sicherung und Stilllegung von Deponien zu erreichen.

Sie bekommen die Förderung für

Sanierungen von schädlichen Bodenveränderungen (insbesondere Altlasten) und Grundwasserschäden, einschließlich dafür erforderlicher Entsiegelungsmaßnahmen,

Sanierungen von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Nutzbarkeit der Flächen führen, und

Sicherung und Stilllegung von Deponien, insbesondere zur Verhinderung von Schadstoffausträgen in Gewässer, Boden oder Luft oder von Standsicherheitsproblemen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für Sanierungen 77 Prozent der förderfähigen Ausgaben,

für Sicherung und Stilllegung von Deponien 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben,

jedoch höchstens EUR 10 Millionen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Landesdirektion Sachsen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, vor allem Gemeinden und deren Unternehmen und Eigenbetriebe,
  • kommunale Zweckverbände,
  • Landkreise,
  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • Die Fläche, für die Sie die Förderung beantragen, muss im Sächsischen Altlastenkataster erfasst sein.
  • Sie müssen mindestens 15 Prozent der zu sanierenden Fläche in naturnahe Grünflächen umwandeln. Naturnahe Grünflächen sind unversiegelte, biodiversitätsfördernde Grün- und Freiflächen, vor allem Flächen mit Gehölzen, insektenfördernde, arten- und blütenreiche Wiesen einschließlich insektenfördernder, mehrjähriger Kraut- und Staudenflächen.
  • Das Pflanz- und Saatgut, das Sie verwenden, muss von Arten stammen, die vom Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zugelassen sind.
  • Für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren müssen Sie eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchführen.
  • Projekte zur Sicherung und Stilllegung von Deponien müssen beim Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gelistet sein.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Projekten zum Flächenrecycling und zur Dekontaminierung von Standorten im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024)

Vom 1. Februar 2024

A. Allgemeiner Teil

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für investive Projekte, um belastete Flächen zu sanieren sowie zur Sicherung und Stilllegung von Deponien. Durch die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen wird Umweltgefahren vorgebeugt beziehungsweise werden diese beseitigt. Die vorgenutzten Flächen können damit wieder in den Flächenkreislauf einbezogen werden, um eine Flächenneuinanspruchnahme an anderer Ste …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.