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Sachsen

Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie bauliche Vorhaben im Bereich der Kinderbetreuung durchführen oder die Erstausstattung einer Einrichtung vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Schaffung neuer und bei dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.

Sie bekommen die Förderung für

Neu-, Um-, Erweiterungs- und Ersatzneubauten,

Sanierungen und Modernisierungen an Gebäuden und Außenanlagen,

Erstausstattungen (nur bei Kindertagespflegestellen) sowie

die Einrichtung von Küchen zur Stärkung der Gesundheits- und Ernährungsbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Anzahl der Kinder auf Basis der aktuellen Bevölkerungsstatistik ist die Grundlage für die Verteilung der Fördermittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.7. des laufenden Jahres beim Kommunalen Sozialverband Sachsen ein. Anträge für betrieblich unterstützte Kindertageseinrichtungen müssen Sie bis zum 31.10. für das Folgejahr einreichen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als Erstempfänger. Landkreise können die Zuwendungen an kommunale und freie Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen als Endempfänger weiterreichen. Kreisfreie Städte können die Mittel ausschließlich an freie Träger weitergeben.

Wenn keine Förderung durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt erfolgt, können Sie als Träger der freien Jugendhilfe, Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts Anträge für eine betriebliche Kindertageseinrichtung stellen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen gewährleisten, dass Ihre Einrichtung in den Bedarfsplan des Jugendamtes aufgenommen oder deren Aufnahme verbindlich bestätigt ist. Ihr Schulhort an einer Förderschule muss im Schulnetzplan enthalten sein.
  • Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert das Vorhaben angemessen mit, das heißt mit mindestens 10 Prozent. Auch bei Maßnahmen im Rahmen einer betrieblichen Einrichtung müssen Sie sich angemessen beteiligen.
  • Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks sein. Sie können auch ein Pacht- oder Mietverhältnis begründen, das den Zeitraum der Zweckbindungsfrist umfasst.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau)

Vom 8. Oktober 2020

[zuletzt geändert am 13. März 2024]

I. Rechtsgrundlagen und Zuwendungszweck

1. Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 82 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2824) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und auf der Grundlage von §§ 23, ;44 und 44a der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Apri …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.