Sachsen
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2023)
LandSachsenZuschuss
Sachsen bezuschusst Vorhaben, die Lebensräume, wildlebende Tier- und Pflanzenarten und die gewachsene Vielfalt der Kulturlandschaft erhalten und entwickeln.
Was gefördert wird
- Biotopgestaltung, Artenschutz sowie Technik und Ausstattung
- Naturschutzfachplanungen und Studien zu Arten und Lebensraumtypen
- Naturschutzberatung für Landnutzer, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, Zusammenarbeit
- Prävention von Schäden durch Wolf, Luchs und Biber
- biotop- und artenangepasste Pflege, Jungbaumpflege für Obstgehölze
- Sanierung von Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen
Häufige Fragen
Nein. Naturschutzfachplanungen beantragen nur Landkreise und kreisfreie Städte, die Naturschutzberatung nur deren Anbieter. GAK-Maßnahmen stehen landwirtschaftlichen Betrieben und anderen Landbewirtschaftern offen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Fördersätze und Höchstbeträge
- Fristen und Antragsunterlagen
- Voraussetzungen der einzelnen Vorhabenarten
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.