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Sachsen

Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2023)

LandSachsenZuschuss

Sachsen bezuschusst Vorhaben, die Lebensräume, wildlebende Tier- und Pflanzenarten und die gewachsene Vielfalt der Kulturlandschaft erhalten und entwickeln.

Was gefördert wird

  • Biotopgestaltung, Artenschutz sowie Technik und Ausstattung
  • Naturschutzfachplanungen und Studien zu Arten und Lebensraumtypen
  • Naturschutzberatung für Landnutzer, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, Zusammenarbeit
  • Prävention von Schäden durch Wolf, Luchs und Biber
  • biotop- und artenangepasste Pflege, Jungbaumpflege für Obstgehölze
  • Sanierung von Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Nein. Naturschutzfachplanungen beantragen nur Landkreise und kreisfreie Städte, die Naturschutzberatung nur deren Anbieter. GAK-Maßnahmen stehen landwirtschaftlichen Betrieben und anderen Landbewirtschaftern offen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Fördersätze und Höchstbeträge
  • Fristen und Antragsunterlagen
  • Voraussetzungen der einzelnen Vorhabenarten

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.