Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die in Sachsen einen Betrieb gründen oder einen Hof übernehmen, bekommen einen festen Zuschuss für ihren fünfjährigen Geschäftsplan.
Häufige Fragen
Für die Umsetzung eines fünfjährigen Geschäftsplans, mit dem sich das Unternehmen entwickeln soll.
Beleg: Volltext
Die Förderdatenbank nennt als Frist den 31.3.2024. Ob es einen neuen Stichtag gibt, steht dort nicht.
Beleg: Zusatzinfos
Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2023 gezahlt wurden, kommen in Betracht. Das Vorhaben darf vor dem Antrag noch nicht begonnen haben.
Beleg: Rechtsgrundlage
Was die Quelle nicht sagt
Voraussetzungen an Person und Betrieb
Antragsfrist nach dem 31.3.2024
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.