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Sachsen

Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe …

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, die die Haltungsbedingungen von Nutztieren und den Klima- und Umweltschutz verbessern.

Sie können eine Förderung erhalten für Investitionen

im Bereich der Nutztierhaltung,

zur pflanzlichen Erzeugung einschließlich des Garten- und des Weinbaus,

in die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten,

in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie

in die Anlage von Agroforstsystemen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 65 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal EUR 5 Millionen für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2027 und mindestens EUR 20.000 je Vorhaben.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Vorhaben in Sachsen durchführen.
  • Sie müssen über alle wesentlichen Produktionsfaktoren selbst verfügen sowie alle wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen.
  • Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter müssen eine ausreichende Qualifikation nachweisen.
  • Die erforderlichen bau- und umweltrechtlicher Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Der Tierbestand in Ihrem Unternehmen muss unter 2,0 Großvieheinheiten je Hektar betragen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung landwirtschaftlicher Investitionen und Existenzgründungen (Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023)

Vom 20. Juni 2023

Teil A

Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

Der Freistaat Sachsen gewährt in der Förderperiode 2023–2027 auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie sowie unter Beachtung der in Anlage 1 aufgezählten Bestimmungen der Europäischen Union für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe und Existenzgründungen sowie Hofnachfolgen in …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.