Sachsen
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe …
LandSachsenZuschuss
Landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen, auch im Garten- und Weinbau, bekommen einen Zuschuss für Investitionen in Tierhaltung, Pflanzenbau, Vermarktung und Digitalisierung.
Was gefördert wird
- Investitionen in die Nutztierhaltung
- pflanzliche Erzeugung einschließlich Garten- und Weinbau
- Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen
- Anlage von Agroforstsystemen
Häufige Fragen
Ja. Der Bestand muss unter 2,0 Großvieheinheiten je Hektar liegen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Qualifikation der Betriebsleitung genügt
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.