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Sachsen

Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für …

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“.

Sie erhalten die Förderung für

die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit Ihrer OG und

Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten, die Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors stärker verknüpfen und

Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt-, tierwohl-, tiergesundheits-, arbeitsschutz- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv anstoßen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für gemeinwohlorientierte Vorhaben 100 Prozent,

für alle anderen Vorhaben 80 Prozent

der förderfähigen Gesamtausgaben.

Sie können die Förderung normalerweise für 3 Jahre erhalten.

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG) als Zusammenschluss von Akteuren zur Umsetzung eines Pilotprojekts in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei der Operationellen Gruppe (OG) muss es sich um eine neue Formen der Zusammenarbeit oder eine bestehende Form der Zusammenarbeit mit einer neuen Tätigkeit handeln.
  • Die OG muss mindestens 2 voneinander unabhängige Akteure umfassen. Mitglieder einer OG können unter anderem sein:
  • land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen,
  • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft,
  • Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen,
  • Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen,
  • Verbände, Vereine, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts,
  • sonstige Unternehmen,
  • natürliche Personen.
  • Ihr Vorhaben muss überwiegend in Sachsen durchgeführt werden.
  • Die OG muss einen einen Geschäftsplan und eine Kooperationsvereinbarung vorlegen.
  • Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung des Wissensaustauschs, der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP-Agri) und von Netzwerken und Kooperationen (Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen und Netzwerke – FRL WIN/2023)

Vom 20. Juni 2023

A. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

Der Freistaat Sachsen gewährt in der Förderperiode 2023–2027 auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie sowie unter Beachtung der in Anlage 1 aufgezählten Bestimmungen der Europäischen Union für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen für Vorhaben des Wissensaustauschs und …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0317PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.