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Sachsen

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ( GRW ) (RIGA) – Gewerbliche Wirtschaft

LandSachsenZuschuss

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus in Sachsen erhalten aus der GRW einen Investitionszuschuss, wenn sie Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern.

Was gefördert wird

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Erweiterung, Diversifizierung oder grundlegende Umstellung der Produktion (KMU)
  • Erwerb eines stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebs
  • Modernisierung des Produktionsprozesses (KMU)
  • CO2-reduzierende Investitionen
  • Forschungsinfrastruktur gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, bis zu 50 Prozent
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Die Zahl der Dauerarbeitsplätze steigt um mindestens 10 Prozent. Alternativ übersteigt die jährliche Investition die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 50 Prozent. Die Plätze bleiben mindestens 5 Jahre besetzt.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • welche Fördergebiete welchen Satz erhalten
  • welche Branchen eingeschränkt sind
  • bis wann Anträge möglich sind

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.