Sachsen
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ( GRW ) (RIGA) – Gewerbliche Wirtschaft
LandSachsenZuschuss
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus in Sachsen erhalten aus der GRW einen Investitionszuschuss, wenn sie Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern.
Was gefördert wird
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Erweiterung, Diversifizierung oder grundlegende Umstellung der Produktion (KMU)
- Erwerb eines stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebs
- Modernisierung des Produktionsprozesses (KMU)
- CO2-reduzierende Investitionen
- Forschungsinfrastruktur gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, bis zu 50 Prozent
Häufige Fragen
Die Zahl der Dauerarbeitsplätze steigt um mindestens 10 Prozent. Alternativ übersteigt die jährliche Investition die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 50 Prozent. Die Plätze bleiben mindestens 5 Jahre besetzt.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- welche Fördergebiete welchen Satz erhalten
- welche Branchen eingeschränkt sind
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.