Innovative Unternehmensgründungen (InnoStartBonus)
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- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.sab.sachsen.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie sich am Anfang einer innovativen Existenzgründung befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen und nachhaltigen Gründungsvorhaben in der Phase vor und zu Beginn der Existenzgründung. Die Gründungen können thematisch Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen, Prozess- oder Verfahrensinnovationen oder Geschäftsmodellinnovation abdecken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.050 pro Monat und Antragstellerin und Antragsteller für bis zu 12 Monate.
Für unterhaltspflichtige Kinder erhalten Sie einen Zuschlag von jeweils EUR 150,00 pro Monat.
Über die Förderung wird in einem Wettbewerbsverfahren entschieden. Reichen Sie Ideenpapiere zu bekanntgegebenen Stichtagen über einen onlinebasierten Fragebogen ein. Ansprechpartnerin hierfür ist die futureSAX GmbH.
Nach Auswahl des Projekts reichen Sie Ihren förmlichen Antrag bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. Wenn Sie im Team eine Existenz gründen, können maximal 2 Antragstellerinnen und Antragsteller je Vorhaben gefördert werden.
Sie werden nicht gefördert, wenn
- Sie zu einem Gründerteam aus dem Umfeld von Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen gehören, dessen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben betragen,
- Sie Empfängerin oder Empfänger von Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung für Arbeitslose in Form des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Voraussetzung für eine Förderung ist Ihr Ideenpapier auf Basis eines Onlinefragebogens, in dem Sie die innovative Geschäftsidee und das zu seiner Umsetzung geplante Vorgehen beschreiben.
- Sie dürfen bei Bewilligung der Förderung noch nicht gegründet haben. Davon ausgenommen ist die Gründung aus einem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
- Das Unternehmen, das Sie gründen, muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen für innovative Unternehmensgründungen (Förderrichtlinie InnoStartBonus)
Vom 3. Februar 2022
I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1. Ziel der Förderung ist die Initiierung von innovativen, nachhaltigen Unternehmensgründungen im Freistaat Sachsen. Gründerinnen und Gründer werden dabei mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt unterstützt, um ihre Geschäftsidee in Bezug auf neue innovative Produkte oder Dienstleistungen beziehungsweise Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und die Wahrscheinlichkeit für die erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee signifikant zu erhöhen. Der InnoStartBonus soll Gründerinnen und Gründern in der Phase vor beziehungsweise zu Beginn ihrer …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/innovative-unternehmensgruendungen-innostartbonus.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.sab.sachsen.desecondary · Fördergeber-Portal: SAB