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Sachsen

Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026

LandSachsen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
k. A.
Branchen
Wasser, Abwasser & Entsorgung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Ressourcen effizient nutzen, Kosten senken und gleichzeitig Umweltziele erreichen möchten, können Sie von der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz profitieren.

Die EU und der Freistaat Sachsen fördern den Wandel zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft im Freistaat Sachsen. Die einzelnen Förderbereiche sind:Umstellung auf Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Abfällen oder des Rohstoffeinsatzes (u. a. Ersatz von Primärrohstoffen, Einsatz von Recyclingmaterial, Digitalisierung)

Optimierung der Abfallbewirtschaftung inklusive Digitalisierung (Qualität und Menge getrennt gesammelter Abfälle, Abfallrecycling, Bioabfallverwertung, Qualität von Wertstoffhöfen, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm)

Akzeptanzsteigerung, Sensibilisierung, Evaluierung, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zur Abfallvermeidung

STEP: Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung ihrer Wertschöpfungsketten, z. B. Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten,Trennverfahren, Bioökonomie-Technologien, Biotechnologien und Stärkung der Kapazitäten kritischer Rohstoffe

Zusätzlich und speziell für die vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelregionen: Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfall und dazugehörige Infrastruktur (inkl. Errichtung und Anpassung von Anlagen)

Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit den geförderten Investitionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 % der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 500 EUR und höchstens 5 Millionen Euro (5.000.000 EUR). (Für Projekte zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm beträgt die maximale Förderhöhe 10 Millionen Euro (10.000.000 EUR).

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) (siehe weiterführende Links).

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Fristen**

Anträge können bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026)

vom: 16.01.2026

SächsABl. 2026 Nr. 6, S. 152

Fsn-Nr.: 5562

Weblink zur Förderrichtlinie …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.