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Sachsen

Landes-Technologieförderung – A – HORIZON-Prämie

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen eine Förderung im Horizon-Europa-Programm beantragen wollen, können Sie für die Antragsphase, die Etablierung des Projektmanagements und des -controllings sowie für eine Analyse bei Ablehnung der Förderung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie finanziell bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Die sogenannte HORIZON-Prämie soll Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an die Beantragung und Durchführung von Projekten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation HORIZONT EUROPA heranführen.

Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer angestrebten Beteiligung am EU-Forschungsprogramm. Inhalte der Dienstleistung können sein:Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von Horizont-Europa-Anträgen (Initialphase),

Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Ausübung der Koordinatorfunktion (Startphase) sowie die

Bewertung der Ablehnungsgründe bei erfolglosen Horizont-Europa-Anträgen (Analyse).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch

EUR 5.000 in der Initialphase und EUR 10.000, wenn Sie als Antragsteller die Koordinatorenfunktion ausüben,

zusätzlich EUR 15.000 in der Startphase bei Koordinatorenfunktion und

EUR 1.000 für die Analyse bei erfolglosem Antrag.

Sie können die Förderung höchstens 3-mal pro Unternehmen während der Laufzeit von Horizont Europa erhalten.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Durchführung und Koordinierung der Beratungsleistungen müssen im Freistaat Sachsen erfolgen.
  • Als Berater kommen private Anbieter, Kammern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen infrage. Sie müssen die Kompetenz des Dienstleisters auf dem Gebiet der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung nachweisen.
  • Ihr Antrag muss nach Einschätzung des Dienstleisters das Potenzial besitzen, die für den betreffenden Aufruf geforderten Qualitätsschwellenwerte zu erreichen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung)

[Vom 27. Juni 2017

zuletzt geändert am 30. Juni 2023]

I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1. Die Förderung soll die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft verbessern sowie die Innovationskraft sächsischer Unternehmen und damit deren Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Aussichten auf eine erfolgreiche Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)1) an HORIZON EUROPE zu erhöhen, Innovation und Internationalisierung von KMU zu unterstützen, Informationen über geistige Eigentumsrechte besser zugäng …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.