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Sachsen

Landes-Technologieförderung – F – Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie innovative Maßnahmen zur Technologieförderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen mit innovativem Charakter wie

die Etablierung von Kommunikationsplattformen,

die Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen,

die Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben,

die Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen,

die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten sowie innovationsunterstützender Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie

weitere innovative Maßnahmen und vorbereitende Studien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und

für andere Antragstellerinnen und Antragsteller bis zu 100 Prozent

der förderfähigen Ausgaben oder Kosten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte auf der Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der Sächsischen Aufbaubank. Davon unabhängig können Sie jederzeit Projektskizzen vorlegen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie

  • Forschungseinrichtungen,
  • Hochschulen,
  • die Berufsakademie Sachsen,
  • Kammern,
  • Verbände,
  • freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure sowie
  • sonstige Technologiemittler und Unternehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen ein Vorhabens- und Finanzierungskonzept vorlegen, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und deren angestrebte Auswirkungen auf Ihre Innovationsstärke beziehungsweise die beteiligten KMU beschreibt.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung)

[Vom 27. Juni 2017

zuletzt geändert am 30. Juni 2023]

I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1. Die Förderung soll die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft verbessern sowie die Innovationskraft sächsischer Unternehmen und damit deren Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Aussichten auf eine erfolgreiche Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)1) an HORIZON EUROPE zu erhöhen, Innovation und Internationalisierung von KMU zu unterstützen, Informationen über geistige Eigentumsrechte besser zugäng …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.