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Sachsen

Landes-Technologieförderung – G – Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Forschung & Entwicklung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie in Sachsen als unabhängige Forschungseinrichtung Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtung beim Erhalt und Ausbau der Infrastrukturen in Forschung und Entwicklung.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur inklusive Bauinfrastruktur.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent, bezogen auf den nicht wirtschaftlichen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu den genannten Stichtagen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Bei Vorhaben mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als EUR 100.000 können Sie mit Ihrem Vorhaben ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsstelle) beginnen. Bei Ausgaben ab EUR 100.000 müssen Sie grundsätzlich erst die Genehmigung der SAB abwarten.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Geschäfts- und Forschungsbetrieb im Freistaat Sachsen, die weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder -gesellschaft sind und die keine institutionelle Grundförderung, das bedeutet eine Förderung von mehr als 20 Prozent, erhalten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
  • Wenn Sie Teile des Vorhabens ausschließlich wirtschaftlich nutzen, dürfen Sie für diese Bereiche auch andere öffentliche Fördermittel beantragen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung)

[Vom 27. Juni 2017

zuletzt geändert am 30. Juni 2023]

I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1. Die Förderung soll die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft verbessern sowie die Innovationskraft sächsischer Unternehmen und damit deren Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Aussichten auf eine erfolgreiche Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)1) an HORIZON EUROPE zu erhöhen, Innovation und Internationalisierung von KMU zu unterstützen, Informationen über geistige Eigentumsrechte besser zugäng …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.