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Sachsen

Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)

LandSachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Sachsen
Bundesland
Sachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sab.sachsen.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Unternehmen, Kommune oder Verein Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs anschaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen fördert die Neuanschaffung von neuen, gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) mit einer Lasten-Zuladung von mindestens 40 kg. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für pro Lastenfahrrad EUR 500,00 und pro Lastenpedelec EUR 1.500.

Richten Sie Ihren Antrag vor dem Kauf der Räder formgebunden an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU , Vereine, Kommunen und Zweckverbände mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als politische Partei erhalten Sie keine Förderung.
  • Sie können die Förderung jährlich für den Kauf von bis zu 5 neuen Lastenrädern oder Lastenpedelecs erhalten.
  • Sie dürfen die Räder frühestens nach 5 Jahren weiterverkaufen. Sie erhalten keine Förderung
  • für S-Pedelecs und E-Bikes,
  • gebrauchte oder überwiegend aus gebrauchten Teilen gebaute Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs,
  • Prototypen sowie
  • Lastenfahrräder von einer Lasten-Zuladung über 150 kg und/oder einem möglichen Transportvolumen von mehr als 1 Kubikmeter.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) bei gewerblicher und institutioneller Nutzung (RL Lastenfahrrad)

Vom 29. Januar 2021

[geändert am 30. Juni 2023]

I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1. Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach

a) den §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist,

b) den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SD …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.