Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung
LandSachsenZuschuss
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- Fördergeber
- Sachsen
- Bundesland
- Sachsen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.sab.sachsen.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie für Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder Unternehmen Kurzberatungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei allen kurzberatungsrelevanten Fragestellungen.
Gefördert wird der Einsatz organisationseigener Beraterinnen und Berater bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter.
Sie können die Beratung einzeln oder als Gruppe in Anspruch nehmen.
Die beratende Einrichtung erhält die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 250,00 pro abgerechnetem Tagewerk, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten und für 130 Tagewerke pro Jahr. Eine Ko-Förderung durch den Bund oder die EU wird angerechnet.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.
Die beratende Einrichtung stellt den Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind
- Kammern,
- Verbände und
- sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Projektträger handeln Sie im Interesse der endbegünstigten kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sowie natürlicher Personen vor der Existenzgründung oder Unternehmensübernahme.
- Sie müssen die Beratungen in einem überschaubaren zeitlichen Umfang abschließen – das heißt in weniger als 5 Tagewerken.
- Sie müssen sächsischen Unternehmen einen kostenlosen und diskriminierungsfreien, insbesondere auch nicht von einer Mitgliedschaft in Ihrer Organisation abhängig gemachten Zugang zu den angebotenen Beratungsleistungen gewähren.
- Im Fall eines Erstantrags gilt: Sie müssen in geeigneter Form glaubhaft machen, dass bei den sächsischen KMU Bedarf für das zusätzliche Kurzberatungsangebot besteht und die Finanzierung ohne Zuschuss nicht gesichert ist.
- Im Fall eines Wiederholungsantrags gilt: Als Grundlage für die Einschätzung des weiteren Bedarfs müssen Sie die Ergebnisse des Vorjahres vorlegen.
- Wenn Sie schwerpunktmäßig natürliche Personen vor der Existenzgründung oder Unternehmensübernahme beraten, können Sie einen Zuschuss für die betreffenden Beraterstellen nur bei gleichzeitiger Ko-Förderung durch den Bund oder die EU erhalten.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
[Vom 23. März 2020
zuletzt geändert am 5. Dezember 2023]
[…]
A. Allgemeiner Teil
I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen und beihilferechtliche Regelungen
1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
1.1 Die Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft stärken und die Standortbedingungen im Freistaat Sachsen für bestehende Unternehmen und für Existenzgründungen verbessern. Die Förderung soll dazu beitragen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Wachstum, bei der wirtschaftlichen Verwertung von Innovationen und bei der weiteren Internationalisierung und Digitalisierung zu unterstützen sowie die Anzahl von Existenzgründungen i …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/mittelstandsfoerderung-B-I-2-kurzberatung.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.sab.sachsen.desecondary · Fördergeber-Portal: SAB